Begrenzung der Eigenanteile:

AWO begrüßt „ersten Schritt in die richtige Richtung“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat angekündigt, im Rahmen einer Pflegereform den Eigenanteil in der stationären Pflege begrenzen zu wollen. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt begrüßt den Vorstoß. Er sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Kernelemente der Reform sollen eine Verpflichtung zur tariflichen Bezahlung der Beschäftigten in Pflegeinrichtungen sowie die Deckelung der Eigenanteile der Pflegeheimbewohner*innen für pflegebedingte Kosten auf max. 700 Euro für drei Jahre sein. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in der Pflegeversicherung sollen durch Steuerzuschüsse aufgefangen werden. Grundsätzlich soll die Pflegeversicherung damit eine Teilkasko-Versicherung bleiben und ergänzend die private Zusatzvorsorge steuerlich gefördert werden.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer der AWO, dazu: „Eine Verpflichtung zu Tariflöhnen ist absolut begrüßenswert. Es ist auch richtig, die entsprechenden Kostensteigerungen nicht auf die Pflegebedürftigen abzuwälzen: Pflegebedürftigkeit ist aktuell ein Armutsrisiko, das darf so nicht bleiben. Die Deckelung der Eigenanteile ist deshalb ein willkommener erster Schritt.“

Derzeit kostet ein Platz in einer Pflegeeinrichtung im Durchschnitt 2.015 Euro. Pflegebedürftige und ihren Angehörigen müssen davon durchschnittlich knapp 800 Euro selbst tragen – zusätzlich zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten von gut 1.200 Euro monatlich. Damit läge die Höhe der selbst zu tragenden Kosten für die Pflege auch nach einer Begrenzung noch deutlich zu hoch.

„Die vorgesehene Deckelung ist also noch nicht die Lösung“, so Schubert. Die Länder müssten bei der Übernahme der Investitionskosten in die Verantwortung genommen werden. In der Gesetzgebung ist zu bedenken, dass in einigen Bundesländern der Eigenanteil derzeit noch unter den geplanten 700 Euro liegt. Es darf in diesen Fällen auf keinen Fall zur Angleichung der Eigenanteile nach oben kommen. Und: Langfristig muss die Kostenlast solidarisch und sozial gerecht verteilt werden. Eine weitergehende Reform ist deshalb nötig.“

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